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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

mentorlab strebt einen gemeinsamen Nutzen aller Plattformteilnehmer an und setzt deshalb auf das wohlwollende Mitwirken aller Beteiligten. Nachfolgend sind einige wesentliche Aspekte der Teilnahme an mentorlab formuliert. Um das Lesen zu erleichtern, sind mit „Nutzer“, „Mentor“ o.a. immer und ausdrücklich alle Geschlechter angesprochen. Stand: Dezember 2022.

mentorlab terms and conditions illustration

§1 Gegenstand

  1. mentorlab, Leopoldstr. 256 (c/o MST Group), 80807 München, vertreten durch Florian Birnkammer, Alexander Sattler und Mike Schertl (im Folgenden "mentorlab") betreibt unter www.mentorlab.de, eine Plattform zur Vermittlung, Ausschreibung und Buchung von Trainings, Workshops, Vorträgen und Beratungsleistungen rund um das Thema Digitale Transformation bzw. Business Transformation. Auf dieser Plattform können haupt- oder nebenberufliche Coaches, Berater und Trainer (im Folgenden "Mentoren" genannt) ihre Profile und Angebote der Öffentlichkeit vorstellen. Organisationen (im Folgenden "Unternehmen") können diese Angebote suchen und anfragen, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt auch buchen.
  2. Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten auf mentorlab.de kommt mit der Registrierung und der Anmeldung des Nutzers am System bzw. zum Zeitpunkt der Buchung einer kostenfreien oder kostenpflichtigen Mitgliedschaft zustande. Mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags erwirbt der Nutzer die Zugangsberechtigung zu mentorlab.de.
  3. mentorlab behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen bzw. neu zu fassen. Über wesentliche Änderungen, Ergänzungen bzw. Neufassungen der AGB wird der Nutzer vor deren Inkrafttreten rechtzeitig im Voraus per Mail oder Hinweis auf der Plattform informiert. Widerspricht der Nutzer nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung bzw. Neufassung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Folge wird der Nutzer im Rahmen der Mitteilung über die Änderung, Ergänzung oder Neufassung hingewiesen. Akzeptiert der Nutzer die geänderten AGB nicht, steht mentorlab ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu; mentorlab hat dieses innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Nutzers auszuüben.
  4. Der Nutzer stimmt zu, dass mentorlab ihn zu vertragsrelevanten Themen, zu Zwecken der Qualitätssicherung und -verbesserung, oder bei Aktualisierungen des Leistungsumfangs per Email kontaktieren darf.

§2 Leistungsumfang der Informationsdienste

  1. Der Nutzer ist berechtigt, die von mentorlab angebotenen Dienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu benutzen.
  2. Die Informationsdienste stellen dem Nutzer via einer elektronischen Datenbank Informationen zur Verfügung. Diese Informationen können teilweise nur anonym dargestellt eingesehen werden.
  3. Eine Gewährleistung für die ununterbrochene Bereithaltung der Dienste kann von mentorlab nicht übernommen werden. Insbesondere Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechungszeit sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist mentorlab von der Verpflichtung zur Leistung der Dienste befreit.
  4. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen sowie sonstigen Umständen, die von mentorlab nicht zu vertreten sind und die eine Einschränkung oder Einstellung der Dienste von mentorlab erforderlich machen, ist mentorlab für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn mentorlab in Folge eines unberechtigten Zugriffs Dritter, eines andauernden Stromausfalls oder eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder einstellen muss und sich nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eintreten eines derartigen Ereignisses schützen konnte.
  5. Einige Funktionen sind kostenpflichtig und können nur bei Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft genutzt werden.
  6. Nutzer dürfen zur Nutzung der Plattform nur jeweils einen aktiven Account besitzen. Dieser muss unter Klarnamen und unter wahrheitsgemäßer Angabe der erforderlichen Registrierungsdaten erstellt und geführt werden.
  7. mentorlab behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. mentorlab ist ferner berechtigt, die Leistungen in einem zumutbaren Umfang zu verringern.
  8. Soweit mentorlab kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder in kostenpflichtige Dienste umgewandelt werden.
  9. Die Einstellung und Modifikationen kostenloser Dienste und Leistungen führt vorbehaltlich der Bestimmungen in §6 nicht zu einem Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Nutzers.

§3 Inhalt der Informationsdienste

  1. mentorlab behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form der Informationsdienste redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere im Interesse der Aktualität der Informationen oder bei einer allgemeinen Änderung des Informationsbedarfes ist mentorlab berechtigt, Form und Inhalt der Informationsdienste zu ändern. Diese Änderung darf nicht zu Lasten des vertraglichen Umfangs und der mit der Vergütung bezahlten Dienste geschehen. Aus den oben genannten Gründen kann mentorlab insbesondere auch die Art der mit den Informationsdiensten verbundenen Kommunikationsmöglichkeiten und Datenbanken ändern.
  2. Der Nutzer erkennt an, dass Informationen, die mentorlab von Unternehmen und Mentoren bezieht, oder die von diesen in das Informationssystem eingegeben wurden, mentorlab nicht zurechenbar sind und von mentorlab auch nicht überprüft werden.
  3. Der Nutzer bestätigt, dass an Teilen der Dienste Schutzrechte bestehen können. Der Nutzer verpflichtet sich, in den Informationsdiensten enthaltene Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen und die gegebenen Vorschriften der Schutzrechtsinhaber für die Verwendung der Informationen einzuhalten. Der Nutzer erkennt an, dass Unternehmen oder Mentoren ihn von dem Empfang der Informationen ausschließen können.
  4. Der Nutzer stimmt ausdrücklich einer Weiterverarbeitung seiner Daten, insbesondere Angaben zu den vom Nutzer gesuchten Informationen und von ihm zu vermittelnden Projekten, beziehungsweise Angaben zu seinem Profil, sowie deren Weiterleitung zu. Die Weitergabe an aussenstehende Dritte zu werblichen oder anderen Zwecken durch mentorlab ist ausgeschlossen.

§4 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von mentorlab sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
    1. einen nutzenstiftenden Betrieb der Plattform durch ein qualitativ hochwertiges Mentorenprofil und relevante, eigene Angebote zu unterstützen und alle eingehende Anfragen von Unternehmen oder anderen Plattformteilnehmern, sowie von mentorlab nach Möglichkeit innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten.
    2. die Zugriffsmöglichkeit auf die mentorlab Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an mentorlab Diensten erforderlich sein sollten;
    4. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
    5. mentorlab erkennbare Mängel oder Schäden oder unrichtige bzw. anstößige Angaben unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    6. ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu verwenden bzw. zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandeln behält sich mentorlab die Deaktivierung des Accounts, sowie den dauerhaften Ausschluss des betreffenden Nutzers von der Benutzung der Plattform vor. Bei Verdachtsfällen, zum Beispiel bei Meldung eines Profils oder Angebotes durch andere Nutzer, kann mentorlab den Zugriff und die Nutzung bis zur Klärung des Sachverhaltes befristetet einschränken.
    7. als Mentor im Rahmen der Formularvorgaben ausschließlich vollständige, aussagekräftige und inhaltlich richtige Profile und Angebote mit einem nachvollziehbaren und konkreten Bezug zum Thema Digitale oder Business Transformation zu veröffentlichen.
    8. als Unternehmen vollständige, aussagekräftige und verbindliche Ausschreibungen zur Veröffentlichung auf dem Job Board einzugeben. mentorlab behält sich vor, Profile, Angebote und Ausschreibungen nicht zu veröffentlichen, wenn diese nicht den in g) und h) genannten Qualitätsanforderungen entsprechen.
    9. als Nutzer der Plattform auf Anfrage von mentorlab zeitnah und wahrheitsgemäß Auskunft über das Zustandekommen von Aufträgen zu geben.
  2. Adressänderungen des Nutzers sind mentorlab unverzüglich mitzuteilen. Leistungsstörungen oder die Nichterbringung von Leistungen, zu denen mentorlab nach dem zwischen ihr und dem Nutzer geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, sind nicht von mentorlab zu vertreten, wenn sie auf einer verspäteten Mitteilung über die geänderte Adresse eines Nutzers beruhen.
  3. Verstößt der Nutzer gegen die in § 4 Absatz 1 genannten Pflichten, ist mentorlab berechtigt, das Vertragsverhältnis vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Der Nutzer ist für alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die notwendig sind, um die Dienste zu empfangen, selbst verantwortlich. Der Nutzer wird nur solche Daten und Informationen abrufen und entgegennehmen, zu deren Entgegennahme er nach den getroffenen Vereinbarungen berechtigt ist.
  5. Weiterhin ist der Nutzer verpflichtet, die Dienste und die darin enthaltenen Informationen nur innerhalb seines Vertrages und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder eine Verwendung dafür zu gestatten.
  6. Unternehmen ist es insbesondere nicht gestattet, Mentoren Leistungen anzubieten, welche zu den Diensten von mentorlab in Konkurrenz stehen, insbesondere aber nicht ausschließlich das Angebot zur Aufnahme in die eigene Datenbank sowie über die zukünftige Zusendung von Projektangeboten direkt durch das Unternehmen.
  7. Massen-Nachrichten, Multilevel Marketing (MLM), das Versenden von Spam-Nachrichten sowie vergleichbare Aktivitäten sind allen Plattformteilnehmern ausdrücklich untersagt.

§5 Externe Links

mentorlab.de enthält Links zu Webseiten, die von anderen Anbietern betrieben werden. mentorlab kontrolliert solche Webseiten, sofern die Linkeinbindung durch mentorlab selbst vorgenommen wurde, bei Aufnahme des Links und ist für geänderte Inhalte nicht verantwortlich. Links, die von Nutzern der Plattform erstellt werden, können lediglich stichprobenartig kontrolliert werden. Aus diesen Gründen distanziert sich mentorlab ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Plattform angebrachten Links und eingebundenen Frames.

§6 Gewährleistung

  1. mentorlab wird alles unternehmen, um auf die Richtigkeit und Vollständigkeit veröffentlichter Informationen hinzuwirken und die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Dienste sicherzustellen.
  2. mentorlab übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die in den Informationsdiensten enthaltenen Informationen richtig, vollständig und umfassend sind.
  3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, die Bestimmungen in § 7 bleiben unberührt.

§7 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber mentorlab wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) oder wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns vorliegen.
  2. mentorlab haftet weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der über die Dienste übermittelten Informationen und fremden Inhalte noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind und schuldet insbesondere keinen Vermittlungserfolg.
  3. mentorlab haftet nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Informationen des Nutzers auf den technischen Übertragungswegen, die in der Regel durch die Internet-Service-Provider (ISP) und Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom AG gestellt werden, eingesehen werden können.
  4. mentorlab haftet nicht für den Missbrauch der Informationsdienste durch andere Nutzer. Der Nutzer stellt mentorlab von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Bereitstellung der Informationsdienste an die Nutzer oder die Verwendung der Informationsdienste durch die Nutzer ergeben, sofern diese Ansprüche nicht auf einer Verletzungshandlung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von mentorlab beruhen.
  5. mentorlab haftet in keinem Fall für Verluste des Nutzers, die aufgrund von fehlender, unrichtiger oder zeitlich verzögerter Übermittlung von Informationen durch die Informationsdienste von mentorlab eingetreten sind.
  6. Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die mentorlab und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung Dienste von mentorlab oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt. Er ist insbesondere verpflichtet, nach Abgabe einer Störungsmeldung gem. § 4 Ziff. 1. e. mentorlab die durch Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlag.
  7. Bei Verstößen gegen die Verbotsnorm in § 4 Ziff. 8 ist mentorlab berechtigt, von dem Nutzer Schadensersatz in Höhe des ihr entstandenen Schadens und zur Deckung der erforderlichen Aufwendungen zur Schadensbeseitigung zu fordern.

§8 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung entsprechend der jeweils allgemein gültigen Preisliste ist nach Wahl des Nutzers im Zahlungsintervall jeweils jährlich nach Rechnungsstellung im Voraus fällig. Die Mindestlaufzeit für die Premium-Mitgliedschaft beträgt ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt wird.
  2. Die vereinbarte Vergütung zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer ist fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer mentorlab die entstandenen pauschalierten Kosten in Höhe von 10,00 € zu erstatten.
  3. In den hier genannten Vergütungen für Informationsdienste von mentorlab sind die Kosten für die Nutzung von Telefonleistungen und Datennetzen sowie sonstige Leistungen der Datenübertragungsmedien als auch die etwaigen Kosten für weitere Gebühren oder Leistungen von Fremdanbietern, wie den Internetprovidern oder Netzbetreibern wie bspw. der Deutschen Telekom AG, nicht enthalten.
  4. mentorlab kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Anzeige die Vergütung für die nutzerbezogenen Informationsdienste in einem marktüblichen Umfang erhöhen.
  5. Der Nutzer ist damit einverstanden, soweit erforderlich, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.

§9 Zahlungsverzug

  1. Kommt der Nutzer mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist mentorlab berechtigt,den Zugang zu sperren, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass mentorlab eine höhere Zinslast nachweist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt mentorlab vorbehalten.

§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Störungen oder eines Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways der Internetprovider oder Netzbetreibern wie der Deutschen Telekom AG hat mentorlab auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen mentorlab, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von mentorlab liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung. Im Übrigen werden Ausfallzeiten durch Laufzeitverlängerung ausgeglichen. Eine Haftung gem. §7 Abs. 1 und 2 bleibt unberührt.
  3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen mentorlab unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt werden. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Unberührt weitergehender Ansprüche ist mentorlab dazu berechtigt, die Übermittlung der Informationsdienste oder eines Teiles davon an den Nutzer einzustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Nutzers aufgehoben werden, wenn der Nutzer wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Hinblick auf die Nutzung der Informationsdienste verletzt. Dies schließt auch Verpflichtungen aus § 11 ein. mentorlab wird dem Nutzer den Empfang der Informationsdienste wieder ermöglichen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.

§11 Nutzung durch Dritte

  1. Der Nutzer ist über den gemäß § 4 Absatz 5 gewährten Umfang nicht berechtigt, die Informationen der Dienste insgesamt oder einzelne Informationen daraus an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dritte im oben genannten Sinne sind auch solche Personen oder Unternehmen, an denen der Nutzer direkt oder indirekt beteiligt ist oder die in seinem Alleineigentum stehen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Nutzer vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche den durch den Dritten erzielten Nutzungswert mentorlab zu erstatten.
  2. Der Nutzer versichert, mit den von ihm bezogenen Informationen weder zu handeln, noch sie gewerbsmäßig weiterzuverarbeiten und dies auch Dritten nicht zu gestatten. Die Einbindung oder Weiterleitung eigener Inhalte (Mentoren-Profil, Angebote oder Ausschreibungen) beispielsweise über die eigene Website oder Social Media-Dienste ist davon ausgenommen.
  3. Bei Pflichtverstößen gemäß § 11 Absätze 1 bis 2 ist mentorlab zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt.

§12 Vertragsfrist und Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag für den Bezug der Informationsdienste wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag erneut um seine Vertragslaufzeit, längstens jedoch um 12 Monate.
  2. Die Kündigung kann von beiden Parteien erfolgen, entweder durch Nutzung des Online-Formulars, per E-Mail an kontakt@mentorlab.de oder in Schriftform.
  3. mentorlab ist unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne dass sich daraus Rechte des Nutzers ergeben können zu kündigen, falls der Nutzer wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die in § 11 beschriebenen Verpflichtungen oder seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 8 verletzt. Gleiches gilt, wenn der Nutzer sonstige vertragliche Verpflichtungen, insbesondere die in § 4 genannten Pflichten, verletzt. mentorlab ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Nutzer durch seine Teilnahme am Empfang der Informationsdienste Störungen in der Datenbank oder den Informationsträgern bei mentorlab hervorruft.
  4. Freistellungsansprüche und Rechtsverzichte zugunsten mentorlab bleiben über das Ende dieses Vertrages hinaus wirksam.
  5. Bereits gezahlte Gebühren werden im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet.

§13 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an mentorlab unterbreiteten Informationen, insbesondere Angaben zu seinem Profil, als nicht vertraulich.

§14 Gerichtsstand

Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts und alle anderen Nutzer, die eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung treffen können, ist Gerichtsstand für alle mit mentorlab abgeschlossenen Verträge München.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit mentorlab. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Keine Partei darf die ihr nach diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten.
  3. Deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts gilt als vereinbart.

§ 16 Anschrift

mentorlab


Leopoldstr. 256
c/o MST Group
80807 München
Deutschland
E-Mail: info@mentorlab.de

Vertretungsberechtigte Personen:
Florian Birnkammer, Alexander Sattler, Mike Schertl

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